Beitragsordnung für außerordentliche Mitglieder des KaWuM e.V.
Beschlossen am 07. Mai 2017 in Jena
red. Änderung am 08. November 2020 in Aachen: Anpassung der Kontodaten
§1 Allgemeines
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
- Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§2 Zahlungsweise und Fälligkeit
- Die Beträge werden fällig beim eintreten als außerordentliches Mitglied. Dieser Beitrag gilt für die darauf folgenden 12 Monate. Sollte ein weiterbestehen im Verein erwünscht sein, so soll der Mitgliedsbeitrag vor Ablauf der 12 Monate erneut beglichen werden. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
- Die Beitragszahlung erfolgt durch eine Überweisung auf das Vereinskonto.
§3 Beiträge
Jurustische Person (z.B Fachschaften): 20 Euro
Natürliche Person: 5 Euro
- Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.
- Wird ein Betrag größer als die Vorgegebenen Beitrage überwiesen gilt dies als Spende an den Verein.
§4 Vereinskonto
Zahlungen sollen auf das folgende Konto überwiesen werden:
Kontoinhaber: KaWuM e.V.
IBAN: DE75 8306 5408 0104 1074 38
Verwendungszweck: Name der Person oder Institution + Beitrag
Jena, den 07. Mai 2017